Zum Inhalt springen

Von der Idee zum Transfer

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V. (STFI)

1. Allgemeines

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (im folgenden STFI e.V. genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im jeweiligen Einzelauftrag keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Mit Annahme des Angebotes des STFI e.V. erkennt der AG diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom STFI e.V. ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der AG in der Angebotsanforderung oder im Auftrag auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Geschäftspartner verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach durch eine möglichst nahekommende andere Bestimmung zu vereinbaren.

2. Leistungsumfang und Durchführung des Auftrages

Gegenstand, Umfang und Inhalt der Leistungsvereinbarung werden in einem Einzelauftrag festgelegt. Für die Prüf- und Zertifizierungsstelle des STFI e.V. gilt: Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen und alle sonstigen Abmachungen und Erklärungen sowie die Mitteilung aller im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Ergebnisse sind nur verbindlich, wenn sie von der Prüf- und Zertifizierungsstelle schriftlich bestätigt sind. Ergeben sich bei der Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges sind diese vorab zusätzlich und bei Bedarf schriftlich zu vereinbaren. Der AG hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Angefallene Leistungen sind nach dem Aufwandsnachweis des STFI e.V. durch den AG zu erstatten. Aufträge werden in der Reihenfolge ihrer Annahme bearbeitet und die Leistungen entsprechend der verfügbaren Kapazität erbracht. Sollten einzelvertraglich vereinbarte Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, wird der AG rechtzeitig verständigt. Fristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Verzugsschäden oder sonstigem Schadenersatz, soweit die Fristüberschreitungen auf leichter Fahrlässigkeit des STFI e.V. beruhen. Das STFI e.V. sind berechtigt, Leistungen als Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Diese werden zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des AG verpflichtet.

3. Gewährleistung

Die Gewährleistung des STFI e.V. umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Das STFI e.V. gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Auftrages nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, übernimmt aber bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen des angestrebten Forschungs- und Entwicklungszieles. Die erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Fehler oder Mängel der Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Leistung, bei erst später erkennbar werdenden Fehlern oder Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Fehler- bzw. Mängelerkennung, spätestens aber vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche unter Angabe des Grundes schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung der erbrachten Leistung durch den AG nicht erkennbar war. War die erbrachte Leistung mangelhaft und rechtzeitig gerügt worden, kann der AG dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Für die Mängelbeseitigung gelten die Vorschriften des BGB mit der Maßgabe, dass Wandlung oder Minderung erst nach Fehlschlagen des Versuches des STFI e.V. zur Nachbesserung verlangt werden kann.

4. Haftung

Die Haftung des STFI e.V. und seiner gesetzlichen Vertreter gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung beschränkt sich des Weiteren auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens; Mangelfolgeschäden werden nicht ersetzt. Sofern das STFI e.V. fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personalschäden auf die Ersatzleistung der Betriebshaftpflichtversicherung des STFI e.V. beschränkt. Das STFI e.V. ist bereit, dem AG auf Verlangen Einblick in die Versicherungspolice zu gewähren. Der AG stellt das STFI e.V. von solchen Ersatzansprüchen frei, die Dritte aus der Verwendung der Ergebnisse erheben. Die Gefahr und die Kosten für Fracht und Transport von Prüf-/Transportmaterial zum und vom STFI e.V. gehen zu Lasten des AG, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Zerstörtes oder sonst wertlos gewordenes Prüfmaterial unterliegt der freien Verfügung des STFI e.V., soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Nicht zerstörtes Prüfmaterial wird nach Abschluss der Prüfung durch das STFI e.V. entsprechend der Aufbewahrungsfristen, die sich aus den Akkreditierungsbedingungen der Prüfstelle ergeben, aufbewahrt. Wird eine längere Aufbewahrung gewünscht, so erhebt das STFI e.V. eine angemessene Lagergebühr. Während der Aufbewahrung haftet das STFI e.V. für diejenige Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

5. Verjährung

Für die Verjährung von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt die Sechsmonatsfrist des § 638 BGB.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Berechnung der Leistungen gilt der im Angebot oder Vertrag vereinbarte Preis oder der Preis lt. Preisliste der Prüf-/Zertifizierungsstelle.

Änderungen der vereinbarten Gebührenordnung werden

a) bei privaten Auftraggebern: mit dem Ablauf des 4. Monats ab Auftragserteilung/Vertragsabschluss
b) bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen: bei Inkrafttreten der Änderung der Preise

berücksichtigt.

Werden die Preise nach den vorstehenden Bestimmungen deutlich stärker als der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten im selben Zeitraum angehoben, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sind nach den alten Preisen abzurechnen. Kostenvorschüsse können verlangt und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen erstellt werden. Die Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung ausgedruckten Termin ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen wegen etwaiger vom STFI e.V. nicht anerkannter oder gerichtlich nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des AG sind unzulässig. Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins ist das STFI e.V. berechtigt, neben der rückständigen Zahlung Verzugszinsen in der Höhe zu verlangen, die Kreditinstitute, mit denen das STFI e.V. in Geschäftsbeziehung steht, im Durchschnitt im Verzugszeitraum für Kontokorrentkredite für Kunden wie das STFI e.V. berechnen, mindestens jedoch 4,5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. deren etwaiger Nachfolgeinstitution.

7. Vertraulichkeit / Veröffentlichungen

Alle Unterlagen und Informationen, die die Vertragspartner bei der Durchführung des Auftrages erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten Betriebsgeheimnisse zu wahren und Dritten nur in solchem Umfang mitzuteilen, wie es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Veröffentlichung und Verwendung der Ergebnisse in Wort, Schrift und Bild, Ton, Film und Fernsehen zu Zwecken der geschäftlichen Werbung im Wettbewerb bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des STFI e.V.. Die gekürzte Wiedergabe eines Untersuchungsberichtes der Prüfstelle und von Zertifikaten der Zertifizierungsstelle ist unzulässig. Bei Verstößen hiergegen ist das STFI e.V. zur Geltendmachung eines Schadensersatzes in Höhe von 100 % des im Vertrag vereinbarten Preises ohne Einzelnachweis berechtigt. Ein weitergehender Ersatzanspruch bleibt vorbehalten.

8. Urheberrecht, Datenschutz

Von schriftlichen Unterlagen, die dem STFI e.V. zur Einsicht überlassen werden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, kann das STFI e.V. Abschriften zu seinen Akten nehmen. Das STFI e.V. behält sich die Urheberrechte an von ihm erbrachten Forschungs- und Entwicklungsleistungen vor.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V., Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht.

Stand: April 1998, überarbeitet August 2022


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V. (STFI)

 

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für die Verträge über Veranstaltungen, die zwischen dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. als Auftragnehmer (nachfolgend: Veranstalter) und dem Auftraggeber (nachfolgend: Teilnehmer) geschlossen werden, sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere AGB gelten als ausschließlich vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht oder eine vorbehaltlose Ausführung vornimmt. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern und juristischen Personen öffentlichen Rechts, sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als „Unternehmer“ bezeichnet), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Für den Inhalt vorrangiger Individualabreden ist unser schriftlicher Vertrag, bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

§ 2 Anmeldung

Mit der Online-Anmeldung übermittelt der Teilnehmer dem Veranstalter seinen Teilnahmewunsch an einer Veranstaltung. Der Vertrag zur Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Teilnahmewunsches durch den Veranstalter zu Stande.

Erscheint ein Teilnehmer ohne übermittelten Teilnahmewunsch oder einen zwar übermittelten, jedoch vom Veranstalter nicht schriftlich bestätigten Teilnahmewunsch, liegt die Entscheidung über eine Möglichkeit zur Teilnahme ausschließlich im Ermessen des Veranstalters. Ist eine Teilnahme für den Teilnehmer nicht möglich, sind Forderungen des Teilnehmers gegen den Veranstalter, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, für diesen Fall ausgeschlossen.

 

§ 3 Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rechnung über die bestätigte Veranstaltungsteilnahme. Die Rechnung kann persönlich übergeben, per Post bzw. Postdienstleister oder per E-Mail übersendet werden. Andere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.
     
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung benannte Konto mit dem entsprechenden Verwendungszweck zu überweisen.
     
  3. Der Teilnehmer darf gegen die Forderung des Veranstalters nur anerkannte, unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen oder diesbezüglich sein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. ein Recht zur Aufrechnung besteht auch, falls die Forderung mit der Forderung des Veranstalters synallagmatisch verknüpft ist. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Rücktritt

  1. Der Teilnehmer kann von der Teilnahme an einer Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post, E-Mail oder FAX erfolgen. Als Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung gilt der Zeitpunkt, an dem der Veranstalter im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb frühestmöglich hiervon Kenntnis nehmen kann.
     
  2. Ein Teilnehmer kann sich bei der Veranstaltung durch eine andere Person vertreten lassen. Das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer bleibt hiervon jedoch unberührt.
     
  3. Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt werden gegenüber dem Teilnehmer folgende Stornokosten geltend gemacht:
    Rücktritt bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
    Rücktritt zwischen 29 und 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmebetrags
    Rücktritt ab weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmebetrags.
     
  4. Sofern die Zahlung gemäß § 3 nicht bis zur Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht entfällt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht nicht. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages besteht für den Teilnehmer nicht.
     
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des STFI e.V. bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, in externen Räumlichkeiten bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die für eine wirtschaftliche Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Falle erhält der Teilnehmer eine von ihm bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Forderungen des Teilnehmers gegen den Veranstalter, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz sind für diesen Fall ausgeschlossen. Dieses Recht gilt auch jederzeit vor Veranstaltungsbeginn, wenn dem Veranstalter die Durchführung unmöglich ist (z.B. behördlich angeordnete Veranstaltungsverbote).

 

§ 5 Anpassungen und Änderungen

Die Veranstaltungsagenda wird kontinuierlich aktualisiert. Notwendige inhaltliche Anpassungen bzw. Abweichungen bleiben daher vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Tagung nicht maßgeblich verändern. Demnach sind Änderungen im Programmablauf oder Änderungen hinsichtlich der angekündigten Referenten vorbehalten.

 

§ 6 Schadensersatz

  1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalspflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für wenigstens leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit für leichte Fahrlässigkeit für Schäden, welche nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, die Haftung nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend ab Veranstaltungsdatum. Soweit wir eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen haben oder diese eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     
  2. Bei höherer Gewalt oder Absagen durch den Referenten behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzreferenten zu beauftragen oder die Veranstaltung auf einen anderen Termin oder Ort zu verlegen. Ersatzansprüche des Teilnehmers, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, diesbezüglich bestehen nicht.
     
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit oder Inhalte der Vorträge sowie begleitende Unterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen/Unterlagen

  1. Auf den Veranstaltungen des Veranstalters werden Fotos und/oder Filmaufnahmen gemacht, auf denen der Teilnehmer ggf. abgebildet ist. Diese Aufnahmen werden zu Dokumentations- und Werbezwecken gespeichert und können in Printmedien, auf der Webseite oder in weiteren digitalen Medien des Veranstalters veröffentlicht werden. Der Teilnehmer verzichtet auf etwaige Honoraransprüche. Vor Beginn der Veranstaltung bittet der Veranstalter um die Einwilligung des Teilnehmers zur Veröffentlichung von Aufnahmen.
     
  2. Erhält der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung durch den Veranstalter Unterlagen oder andere Medien ausgehändigt und/oder erwirbt diese käuflich, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt, gewerblich genutzt und/oder öffentlich gemacht werden.

 

§ 8 Datenschutz

  1. Der Veranstalter beabsichtigt den Teilnehmer über Veranstaltungsaktivitäten des STFI e.V. mehrmals im Jahr zu informieren. Dieser Kundeninformation kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
     
  2. Während der Veranstaltung bekommen alle Teilnehmer eine Teilnehmerliste (Stand: Anmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) mit Angaben zu Anrede, Titel, Vor- und Zuname, Firma, Arbeitsort und Land. Ebenfalls erhält jeder Teilnehmer ein Namensschild auf dem die eigene Anrede, Titel, Vor- und Zuname und die Firma mit Arbeitsort/Land vermerkt sind.

 

§ 9 Sonstiges

  1. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
     
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
     
  3. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Unternehmer handelt, ist der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters.

 

Chemnitz, 30.09.2020

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V.


Privatsphären-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies und Integrationen, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Cookies
Name Verwendung Laufzeit
privacylayerStatusvereinbarung Cookie-Hinweis1 Jahr
fe_typo_userIdentifikation der aktuellen SitzungEnde der Sitzung
Cookies
Name Verwendung Laufzeit
_gaNutzeridentifizierung2 Jahre
_gidNutzeridentifizierung1 Tag
_gatGoogle Analytics1 Minute
_galiGoogle Analytics30 Sekunden
_ga_CONTAINER-I:fearfulcSitzungsidentifizierungEnde der Sitzung
_gac_gb_CONTAINER-I:fearfulcEnthält Informationen zu Kampagnen und wird dann von Google Ads ausgelesen
Integrationen
Name Verwendung
youtubeYoutube Video Einbindung