Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V. (STFI)
1. Allgemeines
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (im folgenden STFI e.V. genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im jeweiligen Einzelauftrag keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Mit Annahme des Angebotes des STFI e.V. erkennt der AG diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom STFI e.V. ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der AG in der Angebotsanforderung oder im Auftrag auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Geschäftspartner verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach durch eine möglichst nahekommende andere Bestimmung zu vereinbaren.
2. Leistungsumfang und Durchführung des Auftrages
Gegenstand, Umfang und Inhalt der Leistungsvereinbarung werden in einem Einzelauftrag festgelegt. Für die Prüf- und Zertifizierungsstelle des STFI e.V. gilt: Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen und alle sonstigen Abmachungen und Erklärungen sowie die Mitteilung aller im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Ergebnisse sind nur verbindlich, wenn sie von der Prüf- und Zertifizierungsstelle schriftlich bestätigt sind. Ergeben sich bei der Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges sind diese vorab zusätzlich und bei Bedarf schriftlich zu vereinbaren. Der AG hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Angefallene Leistungen sind nach dem Aufwandsnachweis des STFI e.V. durch den AG zu erstatten. Aufträge werden in der Reihenfolge ihrer Annahme bearbeitet und die Leistungen entsprechend der verfügbaren Kapazität erbracht. Sollten einzelvertraglich vereinbarte Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, wird der AG rechtzeitig verständigt. Fristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Verzugsschäden oder sonstigem Schadenersatz, soweit die Fristüberschreitungen auf leichter Fahrlässigkeit des STFI e.V. beruhen. Das STFI e.V. sind berechtigt, Leistungen als Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Diese werden zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des AG verpflichtet.
3. Gewährleistung
Die Gewährleistung des STFI e.V. umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Das STFI e.V. gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Auftrages nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, übernimmt aber bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen des angestrebten Forschungs- und Entwicklungszieles. Die erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Fehler oder Mängel der Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Leistung, bei erst später erkennbar werdenden Fehlern oder Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Fehler- bzw. Mängelerkennung, spätestens aber vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche unter Angabe des Grundes schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung der erbrachten Leistung durch den AG nicht erkennbar war. War die erbrachte Leistung mangelhaft und rechtzeitig gerügt worden, kann der AG dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Für die Mängelbeseitigung gelten die Vorschriften des BGB mit der Maßgabe, dass Wandlung oder Minderung erst nach Fehlschlagen des Versuches des STFI e.V. zur Nachbesserung verlangt werden kann.
4. Haftung
Die Haftung des STFI e.V. und seiner gesetzlichen Vertreter gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung beschränkt sich des Weiteren auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens; Mangelfolgeschäden werden nicht ersetzt. Sofern das STFI e.V. fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personalschäden auf die Ersatzleistung der Betriebshaftpflichtversicherung des STFI e.V. beschränkt. Das STFI e.V. ist bereit, dem AG auf Verlangen Einblick in die Versicherungspolice zu gewähren. Der AG stellt das STFI e.V. von solchen Ersatzansprüchen frei, die Dritte aus der Verwendung der Ergebnisse erheben. Die Gefahr und die Kosten für Fracht und Transport von Prüf-/Transportmaterial zum und vom STFI e.V. gehen zu Lasten des AG, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Zerstörtes oder sonst wertlos gewordenes Prüfmaterial unterliegt der freien Verfügung des STFI e.V., soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Nicht zerstörtes Prüfmaterial wird nach Abschluss der Prüfung durch das STFI e.V. entsprechend der Aufbewahrungsfristen, die sich aus den Akkreditierungsbedingungen der Prüfstelle ergeben, aufbewahrt. Wird eine längere Aufbewahrung gewünscht, so erhebt das STFI e.V. eine angemessene Lagergebühr. Während der Aufbewahrung haftet das STFI e.V. für diejenige Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
5. Verjährung
Für die Verjährung von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt die Sechsmonatsfrist des § 638 BGB.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gilt der im Angebot oder Vertrag vereinbarte Preis oder der Preis lt. Preisliste der Prüf-/Zertifizierungsstelle.
Änderungen der vereinbarten Gebührenordnung werden
a) bei privaten Auftraggebern: mit dem Ablauf des 4. Monats ab Auftragserteilung/Vertragsabschluss
b) bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen: bei Inkrafttreten der Änderung der Preise
berücksichtigt.
Werden die Preise nach den vorstehenden Bestimmungen deutlich stärker als der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten im selben Zeitraum angehoben, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sind nach den alten Preisen abzurechnen. Kostenvorschüsse können verlangt und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen erstellt werden. Die Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung ausgedruckten Termin ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen wegen etwaiger vom STFI e.V. nicht anerkannter oder gerichtlich nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des AG sind unzulässig. Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins ist das STFI e.V. berechtigt, neben der rückständigen Zahlung Verzugszinsen in der Höhe zu verlangen, die Kreditinstitute, mit denen das STFI e.V. in Geschäftsbeziehung steht, im Durchschnitt im Verzugszeitraum für Kontokorrentkredite für Kunden wie das STFI e.V. berechnen, mindestens jedoch 4,5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. deren etwaiger Nachfolgeinstitution.
7. Vertraulichkeit / Veröffentlichungen
Alle Unterlagen und Informationen, die die Vertragspartner bei der Durchführung des Auftrages erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten Betriebsgeheimnisse zu wahren und Dritten nur in solchem Umfang mitzuteilen, wie es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Veröffentlichung und Verwendung der Ergebnisse in Wort, Schrift und Bild, Ton, Film und Fernsehen zu Zwecken der geschäftlichen Werbung im Wettbewerb bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des STFI e.V.. Die gekürzte Wiedergabe eines Untersuchungsberichtes der Prüfstelle und von Zertifikaten der Zertifizierungsstelle ist unzulässig. Bei Verstößen hiergegen ist das STFI e.V. zur Geltendmachung eines Schadensersatzes in Höhe von 100 % des im Vertrag vereinbarten Preises ohne Einzelnachweis berechtigt. Ein weitergehender Ersatzanspruch bleibt vorbehalten.
8. Urheberrecht, Datenschutz
Von schriftlichen Unterlagen, die dem STFI e.V. zur Einsicht überlassen werden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, kann das STFI e.V. Abschriften zu seinen Akten nehmen. Das STFI e.V. behält sich die Urheberrechte an von ihm erbrachten Forschungs- und Entwicklungsleistungen vor.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V., Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht.
Stand: April 1998, überarbeitet August 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Prüfungs- und Zertifizierungsleistungen des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V. (STFI)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Prüfungs- und Zertifizierungsleistungen sowie Gutachten, die von der Prüfstelle oder der Zertifizierungsstelle Schutztextilien am Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (nachfolgend „STFI“) erbracht werden.
- Sie gelten ausschließlich für diesen Bereich und unabhängig von sonstigen Tätigkeits- oder Geschäftsfeldern des STFI.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, STFI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Leistungsumfang
- Der Bereich bietet Prüfungen, Bewertungen und EU-Baumusterprüfungen (Zertifizierungen) gemäß den jeweils gültigen nationalen und internationalen Normen, Richtlinien und internen Verfahren an.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen der beauftragten Leistung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des STFI.
- Soweit im Auftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Prüfbericht bzw. das Zertifikat in einfacher Ausfertigung erstellt. Mehrausfertigungen werden gesondert berechnet.
§3 Unabhängigkeit & Unparteilichkeit
- Die Prüfstelle und die Zertifizierungsstelle arbeiten strikt unparteiisch, objektiv und frei von jeglichen kommerziellen, politischen oder institutionellen Einflüssen sowie unabhängig voneinander.
- Eine Mitgliedschaft im STFI, eine geschäftliche oder wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des Vereins oder andere Formen von Beziehungen haben keinen Einfluss auf die Durchführung, Bewertung oder das Ergebnis von Prüfungen und Zertifizierungen.
- Das STFI stellt die Unabhängigkeit seiner Prüf- und Zertifizierungstätigkeiten durch eine strikte organisatorische Trennung vom übrigen STFI sicher. Interessenkonflikte werden aktiv vermieden. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden u.a. durch regelmäßige Belehrungen und Verpflichtungserklärungen aller betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert sowie durch interne und externe Audits und den installierten Mechanismus zur Sicherung der Unparteilichkeit kontrolliert.
- Der Auftraggeber darf dem STFI keine Weisungen erteilen, die tatsächliche Feststellungen oder Ergebnisse verfälschen könnten.
- Das STFI erbringt auch auf Anfrage keine Beratungen im Sinne der ISO 17065, die mit der Entwicklung, Herstellung, Installation, Wartung oder dem Vertrieb eines zertifizierten oder zu zertifizierenden Produktes zusammenhängen.
§4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Prüfung oder Zertifizierung relevanten Unterlagen, Informationen und Proben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
- Der Auftraggeber garantiert, dass die übergebenen Proben repräsentativ und nicht vorsätzlich modifiziert sind und seinem tatsächlichen Produktstandard entsprechen. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist, ist das STFI berechtigt, den Auftrag abzubrechen oder die Ausstellung des Prüfberichts und/oder Zertifikats zu verweigern. Der Auftraggeber bleibt dennoch zur Zahlung des vollen Auftragswertes verpflichtet.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten für Anlieferung und Abtransport der Proben. Das STFI bewahrt Proben nur so lange auf, wie es aus Nachweisgründen bzw. entsprechend gesetzlicher Festlegungen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber die Abholung zu veranlassen, die entstehenden Entsorgungskosten oder gegebenenfalls eine angemessene Lagergebühr zu übernehmen. Für Schäden an den Proben während der Lagerung haftet das STFI nicht.
§5 Durchführung & Bewertung
- Die Prüfungen und Bewertungen werden nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage anerkannter Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik durchgeführt. Hierbei werden sowohl vorhandene als auch im Auftragsverlauf gewonnene eigene Erkenntnisse und Erfahrungen angewandt.
- Das STFI ist berechtigt, Leistungen und Nebenleistungen an sachkundige Dritte auszulagern, wenn deren Kompetenz und Eignung qualitätssichernd überprüft und dokumentiert wurde. Bewertungsvorgänge oder resultierende Entscheidungen im Rahmen von EU-Baumusterprüfungen (Zertifizierungen) werden nicht an Dritte übertragen. Der Bewertungsprozess erfolgt nach dokumentierten, nachvollziehbaren Verfahren.
- Prüfungen werden ausschließlich von qualifiziertem, befugtem Personal durchgeführt.
- Sollte sich im Verlauf der Untersuchungen herausstellen, dass zur Bestätigung gefundener Messergebnisse eine Analyse zu wiederholen oder das Prüfverfahren auf eine Doppelbestimmung zu erweitern ist, kann das STFI hierfür Mehrkosten gesondert geltend machen.
- Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des Verfahrens jeweils eine Ausfertigung der vertragsgemäß vereinbarten Dokumente (Prüfbericht, Gutachten, Zertifikat…). Rechtsverbindlich ist nur das autorisierte Dokument, welches anstelle der schriftlichen Ausfertigung auch digital zur Verfügung gestellt werden kann.
- Aufträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Annahme bearbeitet und die Leistungen entsprechend der verfügbaren Kapazität erbracht. Sollten einzelvertraglich vereinbarte Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber proaktiv durch das STFI verständigt. Fristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Verzugsschäden oder sonstigem Schadenersatz, soweit die Fristüberschreitungen auf leichter Fahrlässigkeit des STFI beruhen.
§6 Vertraulichkeit, Urheberrecht & Datenschutz
- Das STFI verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Prüfung und Zertifizierung erlangter Informationen sowie zur Einhaltung der dafür geltenden gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört auch die Einhaltung der DSGVO bezüglich personenbezogener Daten.
- Daten werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet.
- Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers oder auf gesetzlicher Grundlage.
- Das STFI behält an den erbrachten Dienstleistungen – soweit diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht. Eine Bearbeitung, Veränderung oder auszugsweise Veröffentlichung von Prüfberichten, Zertifikaten und Gutachten ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
- Sollte der Auftraggeber in seiner Produkt- oder Firmenwerbung auf die Tatsache der Prüfung und Zertifizierung durch das STFI hinweisen wollen, so ist dies nur gestattet, wenn:
a) zum Zeitpunkt der Werbung das Produkt unverändert dem geprüften bzw. zertifizierten Produkt entspricht und etwaige Gültigkeiten von Prüfberichten und Zertifikaten nicht abgelaufen sind,
b) ein eineindeutiger Bezug zu der tatsächlich durch das STFI geprüften bzw. zertifizierten Sache hergestellt wird, d.h. keine Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt,
c) Prüfergebnisse oder Zertifikate nicht auszugsweise wiedergegeben werden und damit dem Empfänger ein unsachgemäßes Bild des Produktes widerspiegeln und
d) das STFI der Veröffentlichung nicht widersprochen hat.
§7 Zahlungsbedingungen & Preise
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen netto ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Etwaige Bankgebühren und Kursdifferenzen gehen zulasten des Auftraggebers. Die Bezahlung erfolgt unbar auf das Konto des STFI.
- Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB sowie eine Bearbeitungspauschale gemäß §288 (5) BGB.
- Zur Wahrung von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ist die Einräumung von gesonderten Rabatten oder Boni grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Mindermengen oder besonders anspruchsvollen Prüfungen können Zuschläge berechnet werden, soweit diese dem Auftraggeber im Vorfeld angezeigt wurden und er diesen nicht widersprochen hat.
- Änderungen an der jeweiligen Preisliste des STFI gelten für alle Aufträge, die nach dem Gültigkeitsbeginn beim STFI eingehen. Neue Preislisten werden jeweils spätestens vier Wochen vor ihrer Gültigkeit an den Auftraggeber übermittelt.
§8 Lieferbedingungen & Eigentumsvorbehalt
- Die Lieferung von Prüfberichten und Zertifikaten erfolgt EXW (ab Werk) Chemnitz.
- Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Prüfungen, Berichte, Zertifikate und Gutachten im Eigentum des STFI. Das STFI hat diesbezüglich auch ein Zurückbehaltungs- und Verwertungsrecht an etwaigen Probestücken.
- Der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt auch für künftige Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, solange die Zahlungspflicht nicht vollständig erfüllt ist. Das STFI behält sich vor, Prüfberichte und Zertifikate bis zum vollständigen Zahlungseingang aller fälligen Zahlungen des Auftraggebers zurückzuhalten.
§9 Haftung
- Prüfungen, Gutachten und Zertifizierungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen, Dokumenten, Qualitätsanforderungen und/oder Proben durchgeführt. Er hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse aus den Ergebnissen zu ziehen. Weder das STFI noch seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Subunternehmer sind dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber verantwortlich für jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Ergebnissen getroffen oder unterlassen worden sind, sowie für fehlerhafte Prüfungen, die auf vom Auftraggeber übermittelten, unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen beruhen.
- Das STFI haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für alle Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist der Schadensersatzanspruch begrenzt auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Etwaige Gutachten oder Prüfberichte haben keine rechtliche Wirkung in gerichtlichen Beweissicherungsverfahren, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag gefordert und in der Auftragsbestätigung bestätigt wird.
$10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine wirksame Regelung treten, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, den die unwirksame Bestimmung hatte.
- Kündigt der Auftraggeber den Auftrag im Verlauf der Bearbeitung, sind alle bis dahin angefallene Teilleistungen von ihm zu bezahlen.
- Für die Verjährung von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt eine Frist von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit die Verjährung sich nicht nach §634a (1) Nr. 1 BGB bestimmt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des STFI.
Chemnitz, 15.01.2026
Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e.V. (STFI)
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für die Verträge über Veranstaltungen, die zwischen dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. als Auftragnehmer (nachfolgend: Veranstalter) und dem Auftraggeber (nachfolgend: Teilnehmer) geschlossen werden, sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere AGB gelten als ausschließlich vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht oder eine vorbehaltlose Ausführung vornimmt. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern und juristischen Personen öffentlichen Rechts, sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als „Unternehmer“ bezeichnet), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Für den Inhalt vorrangiger Individualabreden ist unser schriftlicher Vertrag, bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 2 Anmeldung
Mit der Online-Anmeldung übermittelt der Teilnehmer dem Veranstalter seinen Teilnahmewunsch an einer Veranstaltung. Der Vertrag zur Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Teilnahmewunsches durch den Veranstalter zu Stande.
Erscheint ein Teilnehmer ohne übermittelten Teilnahmewunsch oder einen zwar übermittelten, jedoch vom Veranstalter nicht schriftlich bestätigten Teilnahmewunsch, liegt die Entscheidung über eine Möglichkeit zur Teilnahme ausschließlich im Ermessen des Veranstalters. Ist eine Teilnahme für den Teilnehmer nicht möglich, sind Forderungen des Teilnehmers gegen den Veranstalter, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 3 Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
- Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rechnung über die bestätigte Veranstaltungsteilnahme. Die Rechnung kann persönlich übergeben, per Post bzw. Postdienstleister oder per E-Mail übersendet werden. Andere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung benannte Konto mit dem entsprechenden Verwendungszweck zu überweisen.
- Der Teilnehmer darf gegen die Forderung des Veranstalters nur anerkannte, unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen oder diesbezüglich sein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. ein Recht zur Aufrechnung besteht auch, falls die Forderung mit der Forderung des Veranstalters synallagmatisch verknüpft ist. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Rücktritt
- Der Teilnehmer kann von der Teilnahme an einer Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post, E-Mail oder FAX erfolgen. Als Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung gilt der Zeitpunkt, an dem der Veranstalter im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb frühestmöglich hiervon Kenntnis nehmen kann.
- Ein Teilnehmer kann sich bei der Veranstaltung durch eine andere Person vertreten lassen. Das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer bleibt hiervon jedoch unberührt.
- Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt werden gegenüber dem Teilnehmer folgende Stornokosten geltend gemacht:
Rücktritt bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
Rücktritt zwischen 29 und 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmebetrags
Rücktritt ab weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmebetrags.
- Sofern die Zahlung gemäß § 3 nicht bis zur Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht entfällt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht nicht. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages besteht für den Teilnehmer nicht.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des STFI e.V. bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, in externen Räumlichkeiten bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die für eine wirtschaftliche Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Falle erhält der Teilnehmer eine von ihm bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Forderungen des Teilnehmers gegen den Veranstalter, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz sind für diesen Fall ausgeschlossen. Dieses Recht gilt auch jederzeit vor Veranstaltungsbeginn, wenn dem Veranstalter die Durchführung unmöglich ist (z.B. behördlich angeordnete Veranstaltungsverbote).
§ 5 Anpassungen und Änderungen
Die Veranstaltungsagenda wird kontinuierlich aktualisiert. Notwendige inhaltliche Anpassungen bzw. Abweichungen bleiben daher vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Tagung nicht maßgeblich verändern. Demnach sind Änderungen im Programmablauf oder Änderungen hinsichtlich der angekündigten Referenten vorbehalten.
§ 6 Schadensersatz
- Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalspflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für wenigstens leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit für leichte Fahrlässigkeit für Schäden, welche nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, die Haftung nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend ab Veranstaltungsdatum. Soweit wir eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen haben oder diese eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Bei höherer Gewalt oder Absagen durch den Referenten behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzreferenten zu beauftragen oder die Veranstaltung auf einen anderen Termin oder Ort zu verlegen. Ersatzansprüche des Teilnehmers, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, diesbezüglich bestehen nicht.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit oder Inhalte der Vorträge sowie begleitende Unterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
§ 7 Foto- und Videoaufnahmen/Unterlagen
- Auf den Veranstaltungen des Veranstalters werden Fotos und/oder Filmaufnahmen gemacht, auf denen der Teilnehmer ggf. abgebildet ist. Diese Aufnahmen werden zu Dokumentations- und Werbezwecken gespeichert und können in Printmedien, auf der Webseite oder in weiteren digitalen Medien des Veranstalters veröffentlicht werden. Der Teilnehmer verzichtet auf etwaige Honoraransprüche. Vor Beginn der Veranstaltung bittet der Veranstalter um die Einwilligung des Teilnehmers zur Veröffentlichung von Aufnahmen.
- Erhält der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung durch den Veranstalter Unterlagen oder andere Medien ausgehändigt und/oder erwirbt diese käuflich, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt, gewerblich genutzt und/oder öffentlich gemacht werden.
§ 8 Datenschutz
- Der Veranstalter beabsichtigt den Teilnehmer über Veranstaltungsaktivitäten des STFI e.V. mehrmals im Jahr zu informieren. Dieser Kundeninformation kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
- Während der Veranstaltung bekommen alle Teilnehmer eine Teilnehmerliste (Stand: Anmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) mit Angaben zu Anrede, Titel, Vor- und Zuname, Firma, Arbeitsort und Land. Ebenfalls erhält jeder Teilnehmer ein Namensschild auf dem die eigene Anrede, Titel, Vor- und Zuname und die Firma mit Arbeitsort/Land vermerkt sind.
§ 9 Sonstiges
- Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Unternehmer handelt, ist der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters.
Chemnitz, 30.09.2020
Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V.